Pflegeteam Serowy

Pflegeleistungen 2025


Das ändert sich in diesem Jahr

Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen bei den Pflegeleistungen in Kraft. Diese Neuerungen bringen spürbare finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte mit sich. Die meisten Pflegeleistungen werden ab Jahresbeginn um 4,5 % erhöht – ein Schritt, der im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 2023 festgelegt wurde. Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert und welche neuen Regelungen besonders relevant sind.


Welche Pflegeleistungen werden erhöht?


Ab dem 1. Januar 2025 steigen folgende Pflegeleistungen:



  • Pflegegeld 
  • Pflegesachleistungen 
  • Entlastungsbetrag 
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 
  • Verhinderungspflege 
  • Kurzzeitpflege 
  • Tages- und Nachtpflege 
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) 
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege 
  • Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für Wohngruppen


Die nächste reguläre Anpassung wird erst 2028 erfolgen, basierend auf der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung.


Pflegegeld 2025

Das Pflegegeld richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihre Pflege teilweise selbst organisieren, meist mit Unterstützung durch Angehörige oder Freunde. 

 

Neue Pflegegeldbeträge ab 2025: 


  • Pflegegrad 2: 347 € (vorher 332 €) 
  • Pflegegrad 3: 599 € (vorher 573 €) 
  • Pflegegrad 4: 800 € (vorher 765 €) 
  • Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €) 


Pflegesachleistungen 2025

Pflegesachleistungen sind für die Finanzierung ambulanter Pflegedienste bestimmt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 profitieren direkt von der Erhöhung durch eine direkte Abrechnung zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. 


Neue Beträge für Pflegesachleistungen ab 2025: 


  • Pflegegrad 2: 796 € (vorher 761 €) 
  • Pflegegrad 3: 1.497 € (vorher 1.432 €) 
  • Pflegegrad 4: 1.859 € (vorher 1.778 €) 
  • Pflegegrad 5: 2.299 € (vorher 2.200 €) 


  • Entlastungsbetrag 2025

    Der Entlastungsbetrag bleibt für alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1–5) gleich hoch und flexibel einsetzbar, z. B. für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshilfen.  

    Neuer Entlastungsbetrag ab 2025: 131 € pro Monat (vorher 125 €).  

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025

    Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Schutzhandschuhe für häuslich gepflegte Personen werden ab 2025 mit einem höheren monatlichen Zuschuss versehen.  

    Neuer Betrag für Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich (vorher 40 €). 


  • Änderungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025

    Verhinderungspflege 2025  

    Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten ein höheres jährliches Budget für Ersatzpflege.  

    Neuer Betrag ab 2025: 1.685 € jährlich (vorher 1.612 €).  

    Kurzzeitpflege 2025  

    Das Budget für vorübergehende stationäre Pflege steigt ebenfalls.  

    Neuer Betrag ab 2025: 1.854 € jährlich (vorher 1.774 €).  

    Gemeinsames Jahresbudget ab Juli 2025  

    Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Dadurch können Pflegebedürftige die Mittel flexibler für beide Pflegearten nutzen.  

    Neuer Jahresbetrag: 3.539 €  

  • Tages- und Nachtpflege 2025

    Teilstationäre Pflegeformen wie die Tages- und Nachtpflege werden ebenfalls angepasst.  


    Neue Beträge:  

    Pflegegrad 2: 721 € (vorher 689 €)  

    Pflegegrad 3: 1.357 € (vorher 1.298 €)  

    Pflegegrad 4: 1.685 € (vorher 1.612 €)  

    Pflegegrad 5: 2.085 € (vorher 1.995 €)  

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025

    Für Barrierefreiheit im Wohnraum können Pflegekosten bis zu 4.180 € pro Maßnahme bezuschusst werden (vorher 4.000 €).  

 Fazit


Die Erhöhungen der Pflegeleistungen 2025 sind ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Besonders die Flexibilisierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025 bietet neue Freiheiten. 

Haben Sie Fragen zu den neuen Pflegeleistungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Planung? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.


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