Das ändert sich in diesem Jahr
Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen bei den Pflegeleistungen in Kraft. Diese Neuerungen bringen spürbare finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte mit sich. Die meisten Pflegeleistungen werden ab Jahresbeginn um 4,5 % erhöht – ein Schritt, der im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 2023 festgelegt wurde. Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert und welche neuen Regelungen besonders relevant sind.
Welche Pflegeleistungen werden erhöht?
Ab dem 1. Januar 2025 steigen folgende Pflegeleistungen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Ergänzende Unterstützungsleistungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Leistungen für die vollstationäre Pflege
- Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für Wohngruppen
Die nächste reguläre Anpassung wird erst 2028 erfolgen, basierend auf der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung.
Pflegegeld 2025
Das Pflegegeld richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihre Pflege teilweise selbst organisieren, meist mit Unterstützung durch Angehörige oder Freunde.
Neue Pflegegeldbeträge ab 2025:
- Pflegegrad 2: 347 € (vorher 332 €)
- Pflegegrad 3: 599 € (vorher 573 €)
- Pflegegrad 4: 800 € (vorher 765 €)
- Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)
Pflegesachleistungen 2025
Pflegesachleistungen sind für die Finanzierung ambulanter Pflegedienste bestimmt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 profitieren direkt von der Erhöhung durch eine direkte Abrechnung zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Neue Beträge für Pflegesachleistungen ab 2025:
- Pflegegrad 2: 796 € (vorher 761 €)
- Pflegegrad 3: 1.497 € (vorher 1.432 €)
- Pflegegrad 4: 1.859 € (vorher 1.778 €)
- Pflegegrad 5: 2.299 € (vorher 2.200 €)
Fazit
Die Erhöhungen der Pflegeleistungen 2025 sind ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Besonders die Flexibilisierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025 bietet neue Freiheiten.
Haben Sie Fragen zu den neuen Pflegeleistungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Planung? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.